Für Selbstzahler mit Kassenleistung – Unsere Angebote mit Beteiligung Ihrer Krankenversicherung
Auch für alle Versicherten in den gesetzlichen Krankenversicherungen haben wir Angebote, an denen sich Ihre Krankenversicherungen beteiligen. Meist muss die Leistung im Vorfeld von Ihnen bezahlt werden. Im Anschluss können Sie die Rechnung einreichen und erhalten je nach Leistung und Krankenversicherung einen entsprechenden Betrag zurück. Bitte informieren Sie sich am Besten immer bevor Sie eine Leistung buchen bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung über die tatsächliche Erstattungshöhe.
Ernährungstherapie nach §43 SGB V
Ernährungstherapie kommt bei bestehenden Erkrankungen in Frage und wird von den Krankenversicherungen bezuschusst.
Digitale Präventionskurse nach §20 SGB V
Präventionskurse, die von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenversicherungen durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert wurden, werden mit bis zu 100% gefördert.