Für Selbstzahler mit Kassenleistung – Unsere Angebote mit Beteiligung Ihrer Krankenkasse
Auch für alle Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen gibt es Angebote, an denen sich diese Kassen beteiligen. Meist muss die Leistung im Vorfeld von Ihnen bezahlt werden. Im Anschluss können Sie die Rechnung einreichen und erhalten je nach Leistung und Krankenkasse einen entsprechenden Betrag zurück. Bitte informieren Sie sich am besten immer bevor Sie eine Leistung buchen bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse über die tatsächliche Erstattungshöhe.
Ernährungstherapie nach §43 SGB V
Ernährungstherapie kommt bei bestehenden Erkrankungen in Frage und wird von den Krankenkassen bezuschusst.
Digitale Präventionskurse nach §20 SGB V
Präventionskurse, die von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert wurden, werden mit bis zu 100% gefördert.