von Katharina Kleinen-Sigg
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Sitzen ist das neue Rauchen?! - Arbeitsplatzergonomie am Schreibtisch

Ergonomie bedeutet, Dinge so zu gestalten, dass sie zu den Menschen passen, die sie nutzen. Ein ergonomischer Arbeitsplatz ist somit an die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der dort beschäftigten Person angepasst. Er ist so gestaltet, dass die Person sicher, komfortabel und effizient arbeiten kann.

Es soll keine Belastung durch Überforderung (z. B. Zwangshaltungen, sich ständig wiederholende Tätigkeiten, Arbeiten mit hohem Kraftaufwand) oder Unterforderung (z. B. Bewegungsmangel, Monotonie) auftreten.

Man könnte meinen: Ist doch alles längst bekannt. Jedoch gehen Theorie und Praxis häufig weit auseinander. Daher haben wir Ihnen die wichtigsten Faktoren für die Einstellung eines ergonomischen Schreibtischarbeitsplatzes handlich zusammengefasst.

 

Licht

• Der Schreibtisch sollte möglichst nah an einem Fenster bzw. an einer natürlichen Lichtquelle sein und das natürliche Licht optimalerweise seitlich auf die Arbeitsfläche eintreffen.  
• Leuchten sollten sich bestenfalls direkt über dem Schreibtisch oder noch besser seitlich versetzt zu diesem befinden.
• Ob die Arbeitsplatzleuchte links oder rechts steht, kann von der Händigkeit abhängig gemacht werden. Bei Linkshändigkeit sollte die Leuchte rechts stehen. Bei Rechtshändigkeit entsprechend links.

 

Sitzposition

• Füße sollten vollflächig den Boden berühren, sodass sich zwischen Ober- und Unterschenkel ein Winkel von ca. 90° oder etwas mehr ergibt.
• Die Sitztiefe ist richtig, wenn zwischen Sitzvorderkante und Kniekehle ca. zwei bis drei Finger Luft bleiben.
• Die Rückenlehne bzw. Lordosenstütze sollte so positioniert sein, dass sie auf Höhe der Wölbung des Lendenwirbelbereichs liegt.
• Armlehnen sollten so positioniert sein, dass die Schultern immer gestützt, aber nicht nach oben gedrückt werden und möglichst seitlich am Körper anliegen.
• Mögliche Kopf- oder Nackenstützen sollten so eingestellt sein, dass sich beim Zurücklehnen eine Entspannung in der Halswirbelsäule (HWS) ergibt.

 

Schreibtischhöhe

Am besten einstellen lässt sich die optimale Schreibtischhöhe bei einem elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch Die Tischhöhe ist immer dann richtig gewählt, wenn sich beim Arbeiten zwischen Ober- und Unterarm (in der Armbeuge) ein Winkel von ca. 90° oder etwas mehr ergibt.  

 

Bildschirm  

• Ein ergonomischer Bildschirm besitzt alle Einstellmöglichkeiten (Höhe, Neigung, Drehung), um ihn optimal an die jeweilige Arbeitsposition und Körperhaltung anzupassen.
• Der Bildschirm sollte sich zentral im Blickfeld befinden.
• Der Sehabstand zum Bildschirm sollte ungefähr eine Armlänge betragen.
• Die oberste Bildschirmzeile und die Horizontale der Augen sollten sich ungefähr auf einem Höhenniveau befinden. Da Ihre natürliche Blicklinie leicht gesenkt ist, kann das Bildschirmgehäuse etwas nach oben und hinten geneigt sein (bis zu 35°).

 

Tastatur und Maus

Nutzen Sie nach Möglichkeit eine ergonomische Tastatur und ergonomische Maus. Lassen Sie sich hierbei am besten beraten und probieren Sie verschiedene Modelle aus, um die für Sie passenden Produkte zu finden.

 

Selbst der am besten eingerichtete Arbeitsplatz darf zwischendurch immer wieder verlassen werden. Bauen Sie daher Abwechslung und Bewegung in den Arbeitsalltag ein. Einige Anregungen finden Sie hier:  

• Sorgen Sie für kleine bewegte Pausen im Arbeitsalltag.
• Mal im Sitzen, mal im Stehen oder sogar im Gehen arbeiten.
• Sitzmöbel nutzen, die zur Bewegung animieren (Aktivstuhl oder ergonomischer Bürohocker).
• Stellen Sie sich nicht Wasser oder Tee für den ganzen Tag bereit, sondern stehen Sie lieber öfter auf, um sich etwas zu trinken zu holen.
• Nutzen Sie den Gang zur Toilette, um sich zwischendurch bewusst zu strecken oder zu räkeln.
• Gehen Sie – wenn möglich – ab und zu mal zu Ihren Kolleg:innen hinüber, statt ihnen eine Mail zu schreiben.

Im Rahmen unserer Gesundheitsprogramme beraten wir Sie gerne zur aktiven Arbeitsplatzgestaltung!  

 

Rechtliche Grundlagen zur Arbeitsplatzergonomie

DGUV Vorschriften- und Regelwerk

Im § 14 ff. SGB VII ist festgelegt, dass die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschriften und Regeln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erlassen sollen.

https://publikationen.dguv.de/regelwerk/publikationen-nach-fachbereich/verwaltung/buero/

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

• § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
• § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
• § 12 Unterweisung
• § 15 Pflichten der Beschäftigten
• § 17 Rechte der Beschäftigten
• § 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Für den Büroarbeitsplatz relevante Paragrafen:

• § 3 Gefährdungsbeurteilung
• § 6 Unterweisung der Beschäftigten

Anhang: Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Absatz 1

Technische Regeln für Arbeitsstätten

• ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
• ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
• ASR A3.5 Raumtemperatur
• ASR A3.6 Lüftung
• ASR A3.7 Lärm

Eine Auswahl wichtiger Normen:

• DIN EN ISO 6385: Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen („Ergonomie-Norm“)
• DIN 33402: Ergonomie – Körpermaße des Menschen

Literatur-Tipp: „Kleine Ergonomische Datensammlung“ mit nützlichen Daten wie Körpermaße, Bewegungsbereiche, Stellteile, Anzeigen, Beleuchtung, Klima, Lärm, Vibrationen, sicherheitsgerechte Konstruktionsmaße usw. – ISBN-10: 3740601329

• DIN EN ISO 9241: Ergonomie der Mensch-System-Interaktion
Mit zahlreichen themenrelevanten Ausgaben/ Teilen, die den Bildschirmarbeitsplatz betreffen

• DIN EN ISO 10075: Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung

 

Quellen:

1) Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, DGUV Information 215-410 (bisher BGI 650), Ausgabe: Juli 2019
Herausgeber: DGUV. [Internet]. [zitiert am 09.11.2024], Verfügbar unter: Büro- und Bildschirmarbeitsplätze | BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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